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   BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 24.04   

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https://dejure.org/2005,25421
BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 24.04 (https://dejure.org/2005,25421)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2005 - 9 VR 24.04 (https://dejure.org/2005,25421)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 9 VR 24.04 (https://dejure.org/2005,25421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden für einen Bauabschnitt des Neubaus der Bundesstraße B 178 - Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des ...

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  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 24.04
    herannahende Planung aber nur dann zu eröffnen, wenn ein Zwangspunkt geschaffen wird, der im weiteren Planungsverlauf unvermeidbar zu einer Rechtsbetroffenheit führen muss (BVerwG, Urteil vom 24. März 2004 - BVerwG 9 A 34.03 - juris; Beschluss vom 1. Juli 2003 - BVerwG 4 VR 1.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3 S. 21, jeweils m.w.N.).

    Denn der Sicherung des effektiven Rechtsschutzes vor der Schaffung vollendeter Tatsachen, der die "Zwangspunkt"-Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dient (BVerwG, Urteil vom 24. März 2004 - BVerwG 9 A 34.03 - a.a.O. und Beschluss vom 1. Juli 2003 - BVerwG 4 VR 1.03 - a.a.O.), bedarf es nur, wenn die Betroffenheit eines Klägers im nachfolgenden Planungsabschnitt, insbesondere wegen topographischer oder technischer Gegebenheiten, durch Festlegungen im vorangegangenen Planungsabschnitt unausweichlich und gerichtlicher Rechtsschutz hierdurch praktisch unmöglich wird (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 16.95 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 10 S. 16 f.).

    Es ist aber nicht Ziel der "Zwangspunkt"-Rechtsprechung, vorhandene und hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten zu erweitern (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2003 - BVerwG 4 VR 1.03 - a.a.O. S. 21 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 24.04
    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn eine bloße Wahrscheinlichkeit oder gar nur eine nicht auszuschließende Möglichkeit späterer eigener Rechtsbetroffenheit besteht (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 92 S. 102).

    Deswegen wird die Effektivität des Rechtsschutzes des Antragstellers gegenüber einem späteren Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 1.1 durch einen bestandskräftig gewordenen, den Abschnitt 1.2 betreffenden Planfeststellungsbeschluss nicht beeinträchtigt, zumal eine Planung bei abschnittsweiser Verwirklichung nicht nur im ersten, sondern in jedem Teilstück dem Einwand standhalten muss, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - a.a.O. S. 104).

  • BVerwG, 24.03.2004 - 9 A 34.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Einwendungsausschluss wegen

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 24.04
    herannahende Planung aber nur dann zu eröffnen, wenn ein Zwangspunkt geschaffen wird, der im weiteren Planungsverlauf unvermeidbar zu einer Rechtsbetroffenheit führen muss (BVerwG, Urteil vom 24. März 2004 - BVerwG 9 A 34.03 - juris; Beschluss vom 1. Juli 2003 - BVerwG 4 VR 1.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3 S. 21, jeweils m.w.N.).

    Denn der Sicherung des effektiven Rechtsschutzes vor der Schaffung vollendeter Tatsachen, der die "Zwangspunkt"-Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dient (BVerwG, Urteil vom 24. März 2004 - BVerwG 9 A 34.03 - a.a.O. und Beschluss vom 1. Juli 2003 - BVerwG 4 VR 1.03 - a.a.O.), bedarf es nur, wenn die Betroffenheit eines Klägers im nachfolgenden Planungsabschnitt, insbesondere wegen topographischer oder technischer Gegebenheiten, durch Festlegungen im vorangegangenen Planungsabschnitt unausweichlich und gerichtlicher Rechtsschutz hierdurch praktisch unmöglich wird (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 16.95 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 10 S. 16 f.).

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 16.95

    Fernstraßenrecht: Rechtsverletzung durch Zwangspunktsetzung im Zuge

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 24.04
    Denn der Sicherung des effektiven Rechtsschutzes vor der Schaffung vollendeter Tatsachen, der die "Zwangspunkt"-Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dient (BVerwG, Urteil vom 24. März 2004 - BVerwG 9 A 34.03 - a.a.O. und Beschluss vom 1. Juli 2003 - BVerwG 4 VR 1.03 - a.a.O.), bedarf es nur, wenn die Betroffenheit eines Klägers im nachfolgenden Planungsabschnitt, insbesondere wegen topographischer oder technischer Gegebenheiten, durch Festlegungen im vorangegangenen Planungsabschnitt unausweichlich und gerichtlicher Rechtsschutz hierdurch praktisch unmöglich wird (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 16.95 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 10 S. 16 f.).
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